
Verkehrswertgutachten
Marktwert § 194 BauGB
Vollgutachten
Marktwert gem. § 194 BauGB
Ein Verkehrswertgutachten wird immer dann beauftragt, wenn Eigentümer, Käufer, Erben, Kreditinstitute oder andere Beteiligte eine sichere, objektive und gerichtsfeste Einschätzung des Immobilienwertes benötigen.
Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Wertermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstandes der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre. (§ 194 Baugesetzbuch).
Unsere Wertgutachten werden in schriftlicher und gebundener Form gefertigt, sie bestehen aus einem Textteil und einem Anlagenteil mit Fotodokumentation.
Anlässe:
- Kauf
- Verkauf
- Vermietung
- Schenkung
- Scheidung / Trennung
- Erbfall
Typische Auftraggeber:
- Betreuer
- Gerichte & Rechtspfleger
Welche Unterlagen werden benötigt?
Pflicht-Unterlagen: □ Gebäudeansicht + Schnitte □ Baubeschreibung wenn möglich □ Grundbuchauszug □ Flurkarte/Lageplan □ Teilungserklärung inkl. Aufteilungsplan □ Baulastenauskunft □ bemaßter Grundriss □ Wohnflächenberechnung □ Mieterliste + ggf. gewerbliche Mietverträge |
Ihr Auftrag kann nur mit vollständig eingereichten Dokumenten bearbeitet werden, sonst Sonderaufwand.

Ein Verkehrswertgutachten gemäß § 194a des Baugesetzbuches (BauGB) ist ein Gutachten, das den Verkehrswert einer Immobilie ermittelt. Der Verkehrswert ist der geschätzte Preis, zu dem eine Immobilie am Markt veräußert werden kann. Das Verkehrswertgutachten wird oft im Rahmen von Immobilientransaktionen, Erbangelegenheiten, gerichtlichen Streitigkeiten oder zur Feststellung von Vermögenswerten verwendet.
Das Gutachten gemäß § 194a BauGB basiert auf bestimmten rechtlichen und methodischen Vorgaben. Es muss von einem qualifizierten Sachverständigen erstellt werden, der über die erforderliche fachliche Kompetenz und Unabhängigkeit verfügt. Der Sachverständige sollte in der Regel ein Diplom-Ingenieur, Architekt, Immobilienökonom oder ähnliches sein und über fundierte Kenntnisse im Bereich der Immobilienbewertung verfügen.
Das Verkehrswertgutachten umfasst in der Regel folgende Inhalte:
- Beschreibung der Immobilie: Eine ausführliche Beschreibung der Immobilie, einschließlich der Lage, des Grundstücks, der Gebäudestruktur, des Baujahres, der Größe und weiterer relevanter Merkmale.
- Rechtliche Rahmenbedingungen: Informationen zu den rechtlichen Gegebenheiten, wie z.B. Grundbuchauszüge, Baulasten, öffentlich-rechtliche Vorschriften oder andere Beschränkungen, die sich auf den Verkehrswert auswirken können.
- Marktwertermittlung: Eine Analyse des örtlichen Immobilienmarktes sowie eine vergleichende Marktwertberechnung. Dazu werden vergleichbare Immobilien in der Region betrachtet und anhand verschiedener Kriterien wie Lage, Zustand, Ausstattung und Größe mit der zu bewertenden Immobilie verglichen.
- Bewertungsverfahren: Die Anwendung anerkannter Bewertungsverfahren wie dem Vergleichswertverfahren, dem Ertragswertverfahren oder dem Sachwertverfahren, je nach Art und Zweck des Gutachtens. Diese Verfahren berücksichtigen verschiedene Faktoren wie den Gebäudezustand, den Bodenwert, die Nutzungsmöglichkeiten und die Marktentwicklung.
- Marktanpassungsfaktoren: Berücksichtigung von marktspezifischen Einflussfaktoren wie Angebot und Nachfrage, demografische Entwicklungen, Infrastruktur, wirtschaftliche Lage und andere Faktoren, die den Wert der Immobilie beeinflussen können.
- Zusammenfassung und Bewertung: Eine abschließende Zusammenfassung der Bewertungsergebnisse und die Feststellung des Verkehrswerts der Immobilie. Das Gutachten kann auch eine Erläuterung der verwendeten Methoden, Annahmen und Einschränkungen enthalten.
Das Verkehrswertgutachten gemäß § 194a BauGB ist ein wichtiges Instrument, um den Wert einer Immobilie objektiv und unabhängig zu bestimmen. Es dient als Grundlage für Verhandlungen, Entscheidungen bei Immobilientransaktionen und zur Klärung rechtlicher Angelegenheiten im Zusammenhang mit Immobilien. Es ist jedoch zu beach