Seit März 2023 erstellen wir auch immer häufiger sog. "Grundsteuer Gutachten" - genauer: ein qualifiziertes Gutachten nach § 38 Abs. 4 LGrStG.
Das Landesgrundsteuergesetz Baden-Württemberg ermöglicht durch die Öffnungsklausel in § 38 Abs. 4, dass ein qualifiziertes Gutachten eingereicht werden kann, dass der „tatsächliche Wert des Grund und Bodens“ Ihres Grundstücks um mehr als 30 % von dem durch das Finanzamt ermittelten Grundsteuerwert abweicht.
Schritt 1: Wir prüfen, ob eine Abweichung > 30% vorliegt.
Schritt 2: Wir erstellen ein qualifiziertes Gutachten nach § 38 Abs. 4 LGrStG.
Als DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierte Sachverständige unterstützen wir Sie hierbei.
Wir haben hierzu eine spezielle Webiste eingerichtet, scheun Sie gerne vorbei: www. grundsteuergutachten.com
Grundsteuer-Gutachten
ca. 30 Tage
- Qualifiziertes Gutachten nach § 38 Abs. 4 LGrStG
Vollgutachten
ca. 1,5 Monate
- Wohnung: 3399,- €
- Einfamilienhaus: 3599,- €
- Zweifamilienhaus: 3799,- €
- 3-Familienhaus: 3999,- €
- 4-Familienhaus: 4199,- €
- 5-Familienhaus: 4399,- €
- 6-Familienhaus: 4599,- €
- 7-Familienhaus: 4799,- €
- 8-Familienhaus: 4999,- €
- 9-Familienhaus: 5199,- €
- 10-Familienhaus: 5399,- €
Kurzgutachten
ca. 1 Monat
- Wohnung: 2399,- €
- Einfamilienhaus: 2599,- €
- Zweifamilienhaus: 2799,- €
- 3-Familienhaus: 2999,- €
- 4-Familienhaus: 3199,- €
- 5-Familienhaus: 3399,- €
- 6-Familienhaus: 3599,- €
- 7-Familienhaus: 3799,- €
- 8-Familienhaus: 3999,- €
- 9-Familienhaus: 4199,- €
- 10-Familienhaus: 4399,- €
Marktwertschätzung
ca. 14 - 21 Tage
- Wohnung: 1199,- €
- Einfamilienhaus: 1399,- €
- Zweifamilienhaus: 1599,- €
- 3-Familienhaus: 1799,- €
- 4-Familienhaus: 1999,- €
- 5-Familienhaus: 2199,- €
- 6-Familienhaus: 2399,- €
Größere Objekte, Streit-/Problemfälle müssen nach Honorarrichtlinie (Bürofaktor 1,4) gem. Landesverband Bayern öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständigen e.V. bearbeitet werden.
Sie können problematischere Fälle und aufwendigere Immobiliengutachten buchen via: www.immobiliensachverstaendiger.de
Anfahrt & Abfahrt kostenfrei (Deutschlandweit)
Kostenfreie telefonische Erstberatung durch DIN-17024 zertifizierten Chefgutachter
Kostenfreies Angebot und Mustergutachten vorab erhältlich
Kurzfristiger Ortstermin in den nächsten Tagen möglich
Festpreis-Garantie
1 x PDF-Digitalversion inklusive
1 x gebundene Druckausgabe inklusive
Sonderobjekte und größere Objekte auf Anfrage möglich
Das Gespräch mit dem Gutachter lohnt immer - ist doch eine kostenfreie telefonische Erstberatung bei mir immer selbstverständlich.
Grundsätzlich gilt: Bei hohen Immobilienwerten ist Expertise unabdingbar - das Gutachten ist Ihr Fahrplan, es muss zu 100 % verwendbar sein.
Auch knifflige Fälle sind bei uns an der Tagesordnung. Da wir unser Thema mit Herzblut leben, helfen wir Ihnen gerne.
Was spricht gegen eine Dritte Meinung? Eine Wertermittlung zum Festpreis ist für Sie kalkulierbar und stützt Ihre Entscheidung. Eine werthaltige Diskussionsgrundlage ist unersetzbar, erst recht bei hohen Immobilienwerten. Eine Investition die sich lohnt. Ihre Anforderungen werden berücksichtigt, durch unsere langjährige Erfahrung liefern wir einen begründeten Wert, der Diskussionen vorbeugt.
Marc-E. Bühler REV
- Diplom-Sachverständiger (DIA) für die Bewertung v. bebauten u. unbebauten Grundstücken, für Mieten u. Pachten sowie Beleihungswertermittlung
- DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierter Immobiliengutachter DIAZert (LF) Nr. IB-608 für die Marktwertermittlung aller Immobilienarten
- DIA-zertifizierter Sachverständiger für Beleihungswertermittlung
- Diplom-Immobilienwirt (DIA)
- Master of Arts in Management
- Bachelor of Arts in Betriebswirtschaftslehre
- Immobilienverwalter (IHK)
- DEKRA-geprüfter Bauschadenbewerter
- Recognised European Valuer (TEGoVA) REV-DE/IVD/2025/10
Marc Bühler hat seit 2003 Erfahrung in der Immobilienwirtschaft und ist selbst Bestandshalter sowie Geschäftsführer der REHKUGLER & BÜHLER GmbH, LSK LÖWENSTEIN Sachverständigenkanzlei GmbH und deren Holdinggesellschaft BÜHLER GmbH.
Neben Standardobjekten ist Herrn Bühlers Steckenpferd die Bewertung von Gewerbeimmobilien. Hier insbesondere Industrie-/Produktionsimmobilien sowie Fachmärkten und kleineren Gewerbeparks sowie Analysen im Bereich Portfoliobewertung und -optimierung.
Wir verfügen über alle branchenüblichen Bewertungstools.
Wir verfügen jeweils über einen Direktzugang zu den führenden Anbietern.
Durch unsere langjährige Erfahrung und Verbandsmitgliedschaften verfügen wir über ein sehr großes deutschlandweites Netzwerk
Direktzugang verfügbar
Alle Immobiliensachverständigen und Immobiliengutachter sind hervorragend qualifiziert und sich Ihrer Verantwortung bewusst.
Ein Bewertungsfall kann mitunter sehr sensibel sein. Wir beraten Sie in Ihrer Fall und sorgen für einen optimalen Ablauf.
Praxisfälle und Anwendungsbeispiele
Erbe
Es ist noch lange hin...so denkt fast jeder und doch kommt ein Todesfall mitunter überraschend.
Die Erbschaftssteuer - und wie wir Ihnen helfen können
Steuerliche Aspekte der Immobilie: Sie haben eine Immobilie geerbt - doch sind Sie sich über die Höhe der Erbschaftssteuer bewusst. Müssen Sie eventuell einen Kredit aufnehmen, um diese zu bezahlen oder die Immobilie doch ungewollt verkaufen?
Was viele nicht wissen, einen Immobiliensachverständigen zu konsultieren macht bereits zu Lebzeiten Sinn. Vieles kann vorher besprochen und geregelt werden - um Immobilienwerte zu erhalten!
Der Tod ist ein unangenehmes Thema - Niemand macht sich freiwillig Gedanken um das eigene Ableben. Nichts tun ist die denkbar schlechteste aller Möglichkeiten. Die Immobilienwerte sind dann gesetzlichen Regelungen und Vorstellungen der Erbfolger unterworfen - oftmals nicht im Sinne des Erblassers! Unsere Empfehlung: Reden Sie darüber! Und: reden Sie auch mit uns darüber.
Häufige Fragen - bei denen wir Ihnen aus sachverständiger Sicht gerne helfen:
Wie verteile ich mein Immobilienvermögen? Wer soll was, wann und wie erhalten?
ahben die Kinder eigenen Pläne - und wie kann man eventuellem Streit vorbeugen?
Wie ist die steuerliche Betrachtung, kann ich schon im Vorfeld einiges regeln?
Wie ist der Ablauf, wann muss ich was regeln?
Kann mein Immobilienvermögen erhalten bleiben und wie sieht die optimale Verteilung aus?
...Viele Fragen die uns regelmäßig erreichen. Wir helfen Ihnen mit den richtigen Antworten.
Haben Sie an Nießbrauch und Wohnrecht / Wohnungsrecht gedacht?
Die Trennung von Paaren und Ehescheidungen sind oft langwierige und komplizierte Verfahren - voller Emotionen. Gehören Immobilien zur Vermögensmasse, ist bei einer Ehescheidung häufig der Zugewinn nach § 1373 BGB strittig, meist unabhängig davon, ob die Immobilie im gemeinsamen Besitz ist oder nur einer der Ehepartner im Grundbuch eingetragen ist. Nicht selten fordern weitere strittige Sachverhalte Klärung, etwa die in die Immobilie erbrachten Arbeits- oder Geldleistungen eines Ehegatten. Das Streitpotenzial ist hier besonders hoch. Sinnvoll, prozessfördernd und kostensparend ist es, beide Ehegatten in die Klärung einzubeziehen. Eine objektive, unabhängige Bewertung durch den zertifizierten Sachverständigen empfiehlt sich bereits vorab.
Im Rahmen des Zugewinnausgleichs werden das jeweilige Anfangsvermögen bei Eheeintritt und das Endvermögen bei Beendigung der Zugewinngemeinschaft gegenübergestellt.
Bezogen auf die Immobilie:
Haben Sie und Ihre Partnerin das Haus während der Ehe gekauft und sind sie beide als Eigentümer im Grundbuch vermerkt, zählt bei der Scheidung das Haus als Zugewinn für beide mit je der Hälfte des Wertes.
Für die Berechnung des Endvermögens ist:
Der Hochzeitstag respektive das Kaufdatum der Immobilie entscheidend sowie
der Tag des Zugangs des Scheidungsantrages an den anderen Partner - dieser Tag beendet die Ehe.
Fragen über Fragen:
Das Finanzamt ermittelt EDV-gestützt den Wert der Immobilie - ohne je Vor Ort zu sein.
Sie ahnen es, der ermittelte Preis trifft oft an der Realität vorbei. Die Lösung: Ein Verkehrswertgutachten eines unbeteiligten, nicht befangenen Dritten. Durch ein Gutachten können Diskussionen mit dem Finanzamt verhindert werden und sorgt so für Klarheit.
Scheidung
Immobilienbewertung im Zuge der Trennung: Der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft und die Herausforderungen.
Die Trennung von Paaren und Ehescheidungen sind oft langwierige und komplizierte Verfahren - voller Emotionen. Gehören Immobilien zur Vermögensmasse, ist bei einer Ehescheidung häufig der Zugewinn nach § 1373 BGB strittig, meist unabhängig davon, ob die Immobilie im gemeinsamen Besitz ist oder nur einer der Ehepartner im Grundbuch eingetragen ist. Nicht selten fordern weitere strittige Sachverhalte Klärung, etwa die in die Immobilie erbrachten Arbeits- oder Geldleistungen eines Ehegatten. Das Streitpotenzial ist hier besonders hoch. Sinnvoll, prozessfördernd und kostensparend ist es, beide Ehegatten in die Klärung einzubeziehen. Eine objektive, unabhängige Bewertung durch den zertifizierten Sachverständigen empfiehlt sich bereits vorab.
Im Rahmen des Zugewinnausgleichs werden das jeweilige Anfangsvermögen bei Eheeintritt und das Endvermögen bei Beendigung der Zugewinngemeinschaft gegenübergestellt.
Bezogen auf die Immobilie:
Haben Sie und Ihre Partnerin das Haus während der Ehe gekauft und sind sie beide als Eigentümer im Grundbuch vermerkt, zählt bei der Scheidung das Haus als Zugewinn für beide mit je der Hälfte des Wertes.
Für die Berechnung des Endvermögens ist:
Der Hochzeitstag respektive das Kaufdatum der Immobilie entscheidend sowie
der Tag des Zugangs des Scheidungsantrages an den anderen Partner - dieser Tag beendet die Ehe.
Wertfeststellung zu verschiedenen Stichtagen und Zuständen.
Die Trennung von Paaren und Ehescheidungen sind oft langwierige und komplizierte Verfahren - voller Emotionen. Gehören Immobilien zur Vermögensmasse, ist bei einer Ehescheidung häufig der Zugewinn nach § 1373 BGB strittig, meist unabhängig davon, ob die Immobilie im gemeinsamen Besitz ist oder nur einer der Ehepartner im Grundbuch eingetragen ist. Nicht selten fordern weitere strittige Sachverhalte Klärung, etwa die in die Immobilie erbrachten Arbeits- oder Geldleistungen eines Ehegatten. Das Streitpotenzial ist hier besonders hoch. Sinnvoll, prozessfördernd und kostensparend ist es, beide Ehegatten in die Klärung einzubeziehen. Eine objektive, unabhängige Bewertung durch den zertifizierten Sachverständigen empfiehlt sich bereits vorab.
Im Rahmen des Zugewinnausgleichs werden das jeweilige Anfangsvermögen bei Eheeintritt und das Endvermögen bei Beendigung der Zugewinngemeinschaft gegenübergestellt.
Bezogen auf die Immobilie:
Haben Sie und Ihre Partnerin das Haus während der Ehe gekauft und sind sie beide als Eigentümer im Grundbuch vermerkt, zählt bei der Scheidung das Haus als Zugewinn für beide mit je der Hälfte des Wertes.
Für die Berechnung des Endvermögens ist:
Der Hochzeitstag respektive das Kaufdatum der Immobilie entscheidend sowie
der Tag des Zugangs des Scheidungsantrages an den anderen Partner - dieser Tag beendet die Ehe.
Wir wissen, dass die Fronten oftmals verhärtet sind. Oftmals sorgen wir aber für die nötige Sachlichkeit. Ergebnisse und Ansätze werden erläutert um die unterschiedlichen Intensionen zu treffen.
Finanzamt
Zu Lebzeiten haben Sie noch vieles in der Hand - insbesondere Gestaltungsmöglichkeiten um Steuern zu planen und nicht zuletzt das Familienvermögen zu retten, auch den Familienfrieden. Vor dem Ableben gibt es verschiedene Möglichkeiten - eine Diskussionsgrundlage benötigen sowieso immer.
Hat das Finanzamt nach dem Tod einen zu hohen Wert festgestellt ist dieser noch nicht in Stein gemeißelt - wir klären mit Ihnen die Optionen.
Haben Sie an Nießbrauch (Vorbehaltsnießbrauch) und Wohnrecht / Wohnungsrecht gedacht?
Möglichkeiten innerhalb des Gutachtens
Fragen über Fragen:
Das Finanzamt ermittelt EDV-gestützt den Wert der Immobilie - ohne je Vor Ort zu sein.
Sie ahnen es, der ermittelte Preis trifft oft an der Realität vorbei. Die Lösung: Ein Verkehrswertgutachten eines unbeteiligten, nicht befangenen Dritten. Durch ein Gutachten können Diskussionen mit dem Finanzamt verhindert werden und sorgt so für Klarheit.
(2) Als Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts kann regelmäßig ein Gutachten des zuständigen Gutachterausschusses im Sinne der §§ 192 ff. des Baugesetzbuchs oder von Personen, die von einer staatlichen, staatlich anerkannten oder nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle als Sachverständige oder Gutachter für die Wertermittlung von Grundstücken bestellt oder zertifiziert worden sind, dienen
https://www.bundesfinanzministerium.de/Co
Kauf / Verkauf
Ob Kauf oder Verkauf - eine Wertermittlung eines Dritten, unvoreingenommen Sachverständigen ist unerlässlich.
Der Sachverständige bildet im Gutachten die Marktwahrnehmung Ihres Objektes ab, sozusagen ein fiktiver Verkauf des Objekts. Was würdigt ein Käufer - und was nicht? Fragen über Fragen...wir sorgen für Transparenz. Tatsächlich sind verschiedenen Bewertungsannahmen möglich, sprechen Sie uns an.
Ob Immobilieninspektion, Hauskaufberatung oder Werteinschätzung - wir helfen weiter.
Die Erstellung eines Immobiliengutachtens -welches allen Beteiligten gerecht wird- ist die Kunst. Wir gewährleisten hier absolute Neutralität und sorgen durch eine ausführliche Begründung unserer Wertansätze für Transparenz.
Durch unsere langjährige Erfahrung und Impulse schaffen wir es Ihnen so weiterzuhelfen, sodass keine unnötigen Diskussionen auftreten müssen.
Von der Erstberatung über den Ortstermin bis hin zur Fertigstellung. Mit viel Erfahrung und guter Planung erhalten Sie ein Gutachten, welches Ihnen in jedem Fall weiterhilft.
Ihre gute Vorbereitung trägt hierzu jedoch bei. In der Praxis treffen wir hier auf die verschiedensten Ausgangssituationen, vom "Scherbenhaufen" bis zum perfekt vorbereiteten Objekt - Die Qualität des Ergebnisses hängt deshalb auch von der Ausgangsbasis ab. Versuchen Sie auf Probleme und Einzelheiten im Vorfeld hinzuweisen.
Ablauf & Vorgehensweisen
1. Ihre Anfrage
Bitte nenne Sie uns: Ort der Immobilie, Gutachtenart und Grund/Verwendungszweck
2. Wir senden Ihnen unsere Unterlagen zu
Schnellstmöglich postalisch oder via E-Mail, selbstverständlich kostenlos und unverbindlich
3. Sie buchen ein kostenfreies telefonisches Erstberatungsgespräch mit unserem Chefgutachter (bis 15 Minuten)
4. Sie bereiten die Bauunterlagen vor
Zusendung ausschließlich via E-Mail. Fehlende Unterlagen organisieren wir. Bitte schlagen Sie auch gleich 3 mögliche -sichere- Termine vor.
5. Wir melden uns mit der Terminbestätigung
6. Ortstermin & Besichtigung
Zeitbedarf: 30 - 90 Minuten
7. Gutachtenbearbeitung
Bearbeitungszeit je nach Vereinbarung.
8. Zusendung des Gutachtens
Gedruckte und gebundene Ausgabe sowie Digital als PDF. Mehrere Druckversionen und verschiedene Empfänger sind möglich.
Sie haben noch Fragen? Rufen Sie gerne unverbindlich an